Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2255
OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01 (https://dejure.org/2001,2255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2001 - 2 Ws 156/01 (https://dejure.org/2001,2255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2001 - 2 Ws 156/01 (https://dejure.org/2001,2255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung; Einkommensteuerhinterziehung; Gewerbesteuerhinterziehung; Beginn der Verfolgungsverjährung; Anknüpfungszeitpunkt; Ende der Veranlagungsarbeiten; Beendigung der Tat

  • Judicialis

    AO § 370; ; StGB § 78

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 78
    Steuerhinterziehung; Einkommensteuerhinterziehung; Gewerbesteuerhinterziehung; Beginn der Verfolgungsverjährung; Anknüpfungszeitpunkt; Ende der Veranlagungsarbeiten; Beendigung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Strafverjährung - Hinterziehung durch Unterlassen

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 6 KLs 35 Js 261/99
  • OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01

Papierfundstellen

  • StV 2002, 83
  • DStRE 2002, 1095
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Der gegenteiligen Ansicht des X. Senats des Bundesfinanzhofs (siehe die Urteile vom 24.01.1996 - X R 255/93 - DB 1996, 1165 und vom 14.01.1998 - X R 1/96 - DB 1998, 1379) vermag die Kammer deshalb nicht zu folgen.

    Ergänzend ist dazu hinzuzufügen, dass der X. Senat offensichtlich selbst erkannt hat, dass seine Rechtsprechung mit der der anderen Senate nicht in Einklang steht (vgl. den Vorlagebeschluss an den Großen Senat vom 29.10.1997 - X R 183/96 - DB 1998, 1379).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Das ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" der Zeitpunkt, in dem die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Finanzamtsbezirk im Wesentlichen, d.h. zu etwa 95 % abgeschlossen sind (vgl. BGHSt 30, 122 ff.; 36, 105, 111; BGH Wistra 1999, 385, 386; 2001, 194).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo", der auch für die Frage der Verjährung gilt (vgl. BGH NJW 1963, 1209), ist aber für die Feststellung des Verjährungsbeginns ein früherer Beendigungszeitpunkt der Tat zu bestimmen.
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98

    Vollendung der Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Das ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" der Zeitpunkt, in dem die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Finanzamtsbezirk im Wesentlichen, d.h. zu etwa 95 % abgeschlossen sind (vgl. BGHSt 30, 122 ff.; 36, 105, 111; BGH Wistra 1999, 385, 386; 2001, 194).
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, dass der Täter den bestehenden Steueranspruch kennt und dass er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (vgl. BGHSt 5, 90,91 f.; BGH Wistra 1986, 174; 1986, 220f; 1989, 262, 263; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht, 5. Auflage, § 370 AO Rdnr. 187 f.).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Das ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" der Zeitpunkt, in dem die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Finanzamtsbezirk im Wesentlichen, d.h. zu etwa 95 % abgeschlossen sind (vgl. BGHSt 30, 122 ff.; 36, 105, 111; BGH Wistra 1999, 385, 386; 2001, 194).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, die durch das Urteil des VIII. Senats vom 09.12.1986 im Verfahren VIII R 317/82 (vgl. BFHE 148, 480) eingeleitet worden ist, ist nämlich stets private Vermögensverwaltung anzunehmen, wenn nicht mehr als drei einzelne Objekte veräußert werden (vgl. z. B. BFH, Beschluss vom 03.07.1995 - GrS 1/93 - DB 1995, 1892, 1893), wobei es nicht auf die Größe der Objekte ankommt, worüber mittlerweile zwischen Rechtsprechung und Verwaltung Einigkeit besteht (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 18.05.1999 - I R 118/97 - BFH / NV 1998, 1033; FinMin. Sachsen, Erlass vom 12.01.2001 - 32 - S 2240-1207 - DB 2001, 511).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Ergänzend ist dazu hinzuzufügen, dass der X. Senat offensichtlich selbst erkannt hat, dass seine Rechtsprechung mit der der anderen Senate nicht in Einklang steht (vgl. den Vorlagebeschluss an den Großen Senat vom 29.10.1997 - X R 183/96 - DB 1998, 1379).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Folglich kann ein einziger Verkauf - hier der notarielle Vertrag vom 16.12.1995 - nicht als nachhaltig angesehen werden, zumal sich der Verkauf auch nur auf ein einziges Grundstück bezog - die Häuser Zweibachegge 41 und 43 sowie Märkische Straße 88 waren Bestandteil eines einzigen Grundstücks - und der Angeschuldigte nichts unternommen hat, um seine weiteren Grundstücke zu veräußern (vgl. BFH, Urteil vom 12.07.1991 - III R 47/88 - DB 1992, 252, 254; Urteil vom 07.03.1996 - IV R 2/92 - DB 1996, 1382, 1384; Söffing DB 1998, 1683, 1684 c bb).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, die durch das Urteil des VIII. Senats vom 09.12.1986 im Verfahren VIII R 317/82 (vgl. BFHE 148, 480) eingeleitet worden ist, ist nämlich stets private Vermögensverwaltung anzunehmen, wenn nicht mehr als drei einzelne Objekte veräußert werden (vgl. z. B. BFH, Beschluss vom 03.07.1995 - GrS 1/93 - DB 1995, 1892, 1893), wobei es nicht auf die Größe der Objekte ankommt, worüber mittlerweile zwischen Rechtsprechung und Verwaltung Einigkeit besteht (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 18.05.1999 - I R 118/97 - BFH / NV 1998, 1033; FinMin. Sachsen, Erlass vom 12.01.2001 - 32 - S 2240-1207 - DB 2001, 511).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken

  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    bb) Demgegenüber wird auch die Auffassung vertreten, der Grundsatz "in dubio pro reo" gebiete, daß zugunsten des säumigen Steuerpflichtigen ein erheblich früherer Tatbeendigungszeitpunkt anzunehmen sei (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 2. August 2001 - 2 Ws 156/01 - Franzen/Gast/ Joecks, Steuerstrafrecht 5. Aufl. § 376 AO Rdn. 28; Gast-de Haan in Klein, AO 7. Aufl. § 376 Rdn. 19; Joecks, Praxis des Steuerstrafrechts 1998 S. 55; Schmitz wistra 1993, 248; Simon/Vogelberg, Steuerstrafrecht 2000 S. 92 f., 111 f.).
  • FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06

    Notwendigkeit des Vorliegens eines hinreichenden Anlasses für die Aufdeckung und

    Denn in steuerstrafrechtlicher Hinsicht dürfte der Nachweis des Vorsatzes kaum zu führen sein (vgl. hierzu: Beschluss des OLG Hamm von 02.08.2001 2 Ws 156/01, DStRE 2002, 1095), da die Rechtsfrage, ob bei den Bonusaktien überhaupt Einkünfte vorliegen (verneinend: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2002 2 K 4068/01 E), erst im Dezember 2004 durch den BFH bejaht wurde(Urteil vom 07.12.2004 VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468).
  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 209/04

    Sammelauskünfte von Banken über Erhalt von Bonusaktien ihrer Kunden

    Hierzu verweise die Klin auf den Beschluss des OLG Hamm von 2. August 2001 2 Ws 156/01 (rkr.), wo in Leitsatz 3 wörtlich ausgeführt werde: "Besteht hinsichtlich eines Steuertatbestands keine einheitliche Rechtsprechung (hier: gewerblicher Grundstückshandel), ist bei vorläufiger Tatbewertung zu Gunsten des Steuerpflichtigen davon auszugehen, dass sich dieser über das Bestehen des Steueranspruchs geirrt und somit nicht vorsätzlich gehandelt hat".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht